ACHTUNG: Flugplatzinformationen EDRX aktualisiert
Da dem Aero-Club Bexbach e.V. nach einem Eigentümerwechsel die Nutzung eines über das Flugplatzgelände verlaufenden Grundstücks (Flurstück Nr. 3359) seit dem 01.01.2017 nicht mehr uneingeschränkt gestattet wird ( -> „Bexbacher Flugzeuge müssen nach Zweibrücken umziehen„), darf unser Flugplatz nur noch teilweise genutzt werden. Wir bitten daher, die aktualisierten Flugplatzinformationen und die nach wie vor geltende PPR-Regelung zu beachten.
Es gelten per Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Referat D/2 – Luftfahrt, vom 07. Juli 2017 folgende luftaufsichtsrechtlichen Verfügungen:
- Start-/Landebahn 06/24
- Die Start-/Landebahn 06/24 wird für das Starten und Landen von Flugzeugen, Motorseglern, Segelflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen, Hubschraubern, und Tragschraubern gesperrt.
- Auf dem westlichen Teil der Start-/Landebahn 06/24 außerhalb der Bodensignale sind gestattet:
das Rollen bzw. kurzzeitige Abstellen der vereinseigenen Flugzeuge, von Reisemotorseglern und Ultraleichtflugzeugen,
das Starten/Landen mit Motor-Gleitschirmen (Start nach Westen, Landung nach Osten),
Aufstiege von Flugmodellen im Rahmen der geltenden Aufstiegserlaubnis mit der Maßgabe, dass Überflüge über das Flurstück Nr. 3359 ausschließlich in einer Höhe erfolgen, in der Beeinträchtigungen oder Gefährdungen ausgeschlossen sind. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen (z.B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraums Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden. - Am östlichen Rand der Start-/Landebahn 06/24 ist im Bereich des Flugplatzgebäudes und der Halle(n) das Starten/Landen mit Motor-Gleitschirmen (Start nach Westen, Landung nach Osten) ausschließlich mit der Maßgabe gestattet, dass das Flurstück Nr. 3359 nur in einer Höhe überflogen werden darf, in der Beeinträchtigungen oder Gefährdungen auch auf dem Grundstück befindlicher Personen ausgeschlossen sind.
- Start-Landebahn 04/22
- Auf der entsprechend eingekürzten Start-/Landebahn 04/22 werden Starts von Segelflugzeugen (F-Schlepp bzw. Windenschlepp) untersagt.
- Flugbetrieb von nicht vereinseigenen Motorflugzeugen wird untersagt.
- Der Flugbetrieb von Reisemotorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Motor-Gleitschirmen ist weiterhin zulässig, bei den ersten beiden Luftfahrzeugarten soweit die verfügbare Start-/Landestrecke von 500 m nach den Berechnungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers in jedem Falle ausreicht.
Zur Verständlichkeit wird auf die Luftbildaufnahme mit den entsprechenden farblichen Markierungen verwiesen; diese ist Bestandteil der Anordnung.
Die Angaben und Grafiken dienen ausschließlich der Vorabinformation und nicht zu Navigationszwecken oder zur Flugvorbereitung!