Der Flugplatz Neunkirchen-Bexbach EDRX wird 2025 wieder ohne Einschränkungen in Betrieb sein. Beide Start- und Landebahnen werden wieder in voller Länge zur Verfügung stehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kurz vor Weihnachten die Beschwerde gegen das Berufungsurteil zugunsten des Vereins abgewiesen, welches das Saarländische Oberlandesgericht Anfang des Jahres gefällt hatte.
Damit ist jetzt auch der Versuch eines Niederbexbacher Landwirt endgültig gescheitert, dem Verein die Nutzung seines 3 Meter breiten Grundstücks zu verbieten. Er hatte dies versucht, nachdem eine befreundete Grundstücksbesitzerin zuvor schon mit einem ähnlich kleinen Grundstück und dem gleichen Ansinnen gescheitert war.
Beide Grundstücksbesitzer wurden von den Gerichten rechtskräftig verurteilt, dem Aero-Club Bexbach auch weiterhin ihre Grundstücke für die Start und Landebahnen zur Verfügung zu stellen, wie dies seit Gründung des Flugplatzes im Jahr 1960 der Fall war.
Wir freuen uns über die Gerichtsentscheidungen und auf die kommende Flugsaison und auf den Besuch möglichst vieler Fliegerfreunde im neuen Jahr!
2025 viel Glück und Erfolg and always happy landings
Der Vorstand
Karlheinz Pohmer Jonas Schulz Jürgen Riehm
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Geschäftsführer