Luftraumdreieck EDRX
Im Luftraum rund um Bexbach treffen Militär- und Zivilflugverkehr direkt aufeinander. Zum einen befinden sich in direkter Umgebung die aktiven Kontrollzonen des internationalen Flughafens Saarbrücken (EDDR) und der Airbase Ramstein (ETAR) sowie die seit 12.11.2015 eingerichtete Radio Mandatory Zone (RMZ) des Flughafens Zweibrücken (EDRZ). Zum Anderen ist das nördlich gelegene Sperrgebiet rund um Baumholder (ED-R 116) nur einen Katzensprung entfernt.
Unser Flugplatz liegt unmittelbar nördlich der CTR Saarbrücken. Der Luftraum sollte daher in allen Bereichen jederzeit mit erhöhter Aufmerksamkeit beobachtet werden.
Eine Anmeldung bei Saarbrücken Turm ist für den Durchflug der Kontrollzone selbstverständlich notwendig.
Die Kontrollzone der US Airbase Ramstein beginnt bereits ca. 20 km nordöstlich unseres Flugplatzes und erstreckt sich bis auf eine Höhe von 3.600 MSL.
Der Luftraum um die CTR, insbesondere in Richtung unseres Flugplatzes, muss aufgrund militärischer An- und Abflüge stets besonders sorgfältig beobachtet werden! Der Einsatz eines Transponders ist ausdrücklich zu empfehlen!
In der näheren Umgebung der CTR sollte man über Funk eine kurze Positionsmeldung abgeben, den Transponder einschalten und die An- und Abflugbereiche auf schnellstem und kürzestem Weg durchfliegen. Zur Erleichterung der Positionsmeldung und besseren Orientierung hat der Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V. die Ramstein MemoCard 2014 mit den kritischen An- und Abflugbereichen sowie Pflichtmeldepunkten herausgegeben.
Auf Anfrage bei Ramstein Tower wird ein Durchflug aber auch meist genehmigt, sofern kein Verkehr gemeldet ist … und wenn möglich sollte man sich dann ein Midfield-Crossing nicht entgehen lassen.
Das militärische Sperrgebiet ED-R 116 um den Flughafen Baumholder ETEK beginnt ca. 30 km nördlich von EDRX und reicht bis in eine Höhe von 18.000 ft.
Eine Auskunft über die Aktivität des Sperrgebiets erhalten Sie über Funk bei Langen Information oder hier.
Der Luftraum um den Flugplatz Zweibrücken unterliegt seit dem 12. November 2015 den Bestimmungen der Bekanntmachung über die Einrichtung von Lufträumen mit vorgeschriebener Funkkommunikationspflicht. Es gilt:
„Anfliegende Luftfahrzeuge haben spätestens fünf Minuten vor Erreichen des Flugplatzes, in jedem Fall vor dem Einflug in den Luftraum „RMZ Zweibrücken“, Sprechfunkverbindung mit Zweibrücken-Info aufzunehmen. Innerhalb der RMZ ist Hörbereitschaft aufrecht zu halten.“