Ein Verein, zwei Flugplätze - Bexbach & Zweibrücken
Da dem Aero-Club Bexbach e.V. nach einem Eigentümerwechsel die Nutzung eines über das Flugplatzgelände verlaufenden Grundstücks (Flurstück Nr. 3359) nicht mehr gestattet wird, kann unser Flugplatz nur noch eingeschränkt genutzt werden (siehe Grafik unten). Die vereinseigenen Flugzeuge mussten daher am 29.12.2016 auf den Flughafen Zweibrücken verbracht werden.
Der Aero-Club Bexbach e.V. fliegt seitdem auf zwei Flugplätzen. ( -> „Bexbacher Flugzeuge müssen nach Zweibrücken umziehen„)
Die folgenden Angaben und Grafiken dienen ausschließlich der Vorabinformation und nicht zu Navigationszwecken oder zur Flugvorbereitung!
FLUGPLATZ BEXBACH
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Es gelten per Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Referat D/2 – Luftfahrt, vom 07. Juli 2017 & 08. Juni 2021 folgende luftaufsichtsrechtlichen Verfügungen:
- Start-/Landebahn 06/24
- Die Start-/Landebahn 06/24 wird für das Starten und Landen von Flugzeugen, Motorseglern, Segelflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen, Hubschraubern, und Tragschraubern gesperrt.
- Auf dem westlichen Teil der Start-/Landebahn 06/24 außerhalb der Bodensignale sind gestattet:
das Rollen bzw. kurzzeitige Abstellen der vereinseigenen Flugzeuge, von Reisemotorseglern und Ultraleichtflugzeugen,
das Starten/Landen mit Motor-Gleitschirmen (Start nach Westen, Landung nach Osten),
Aufstiege von Flugmodellen im Rahmen der geltenden Aufstiegserlaubnis mit der Maßgabe, dass Überflüge über das Flurstück Nr. 3359 ausschließlich in einer Höhe erfolgen, in der Beeinträchtigungen oder Gefährdungen ausgeschlossen sind. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen (z.B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraums Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden. - Am östlichen Rand der Start-/Landebahn 06/24 ist im Bereich des Flugplatzgebäudes und der Halle(n) das Starten/Landen mit Motor-Gleitschirmen (Start nach Westen, Landung nach Osten) ausschließlich mit der Maßgabe gestattet, dass das Flurstück Nr. 3359 nur in einer Höhe überflogen werden darf, in der Beeinträchtigungen oder Gefährdungen auch auf dem Grundstück befindlicher Personen ausgeschlossen sind.
- Start-Landebahn 04/22
- Die zuvor festgelegte Start-/Landebahn 04/22 ist weiter einzukürzen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die gekürzte Start-/Landebahn sowie der sie umgebende Sicherheitsstreifen von 30 Metern das Flurstück Nr. 3367/2 (siehe blau markiertes Grundstück im Bild unten) nicht beanspruchen.
- Die Start-/Landebahn ist mit deutlich sichtbaren Schwellenmarkierung am östlichem Ende zu versehen; die Halbbahnmarkierung ist entsprechend zu versetzen. Die Länge der noch verfügbaren Start-/Landebahn beträgt rd. 400 m.
- Auf der entsprechend eingekürzten Start-/Landebahn 04/22 werden Starts von Segelflugzeugen (F-Schlepp bzw. Windenschlepp) untersagt.
- Flugbetrieb von nicht vereinseigenen Motorflugzeugen wird untersagt.
- Der Flugbetrieb von Reisemotorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Motor-Gleitschirmen ist weiterhin zulässig, bei den ersten beiden Luftfahrzeugarten soweit die verfügbare Start-/Landestrecke von 400 m nach den Berechnungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers in jedem Falle ausreicht.
ICAO-Code | EDRX |
Frequenz | Bexbach Info 135,185 MHz |
Position | 49° 20′ 23“ N / 07° 15′ 10“ E |
RWY | 04 / 22 (GRASS, L: 400m; B: 30m) |
ELEV | 892ft / 272m |
PPR-Anfrage
FLUGHAFEN ZWEIBRÜCKEN
ICAO-Code | EDRZ |
Frequenz | Zweibrücken Information 123,825 MHz |
Position | 49° 12′ 34“ N / 07° 24′ 02“ E |
RWY | 03 / 21 (ASPH, L: 2.400m; B: 45m) |
ELEV | 1.133ft / 345m |